Umwelt- oder Wechselprämie, Elektromobilität, Fahrverbote. Themen die uns momentan alle Beschäftigen. Zeit für Transparenz! Mit den aktuellen Prämien von bis zu 10.000 Euro tragen wir dazu bei, die Verunsicherung aufzuheben und bieten Ihnen die Möglichkeit jetzt zu wechseln. Neuwagen oder einen jungen Gebrauchten3? Vorführ- oder ein ausgewählter Jahreswagen? Wir zeigen wie es geht – mit der Audi Umwelt- und Audi Wechselprämie.
Bei den Prämien unterscheiden wir zwischen zwei Varianten:
Ich bekomme die Wechselprämie2, wenn…
… ich in einer besonders belasteten Stadt oder einem angrenzenden Landkreis wohne, arbeite oder zur Schule gehe.
… ich meinen Diesel der Abgasnorm Euro 4 oder Euro 5 aufgrund eines eventuell bevorstehenden Fahrverbotes eintauschen möchte.
… ich bei Auto Bach einen Neuwagen oder ausgewählten jungen Gebrauchten3, Vorführ- oder Jahreswagen (Antrieb ist nicht relevant) erwerbe und ich meinen aktuellen Diesel dafür in Zahlung gebe.
Ich bekomme die Umweltprämie1, wenn…
… ich einen Diesel mit der Abgasnorm Euro 1 bis Euro 4 fahre und dieser seit mindestens 6 Monaten auf meinen Namen zugelassen ist.
… ich bei Auto Bach einen Neuwagen oder gekennzeichneten jungen Gebrauchten3, Vorführ- oder Jahreswagen erwerbe, die Marke meines alten Autos ist dafür nicht relevant.
… ich mit dem Erwerb eines Wagens bei Auto Bach meinen alten Wagen gleichzeitig verschrotten lasse.
Modelle | Neuwagen (Prämie in brutto) | Gebrauchtwagen (Prämie in brutto) |
A1 Sportback | 2.000 € | 1.500 € |
Q2, Q3 | 3.000 € | 2.250 € |
A3, TT | 4.000 € | 3.000 € |
A4, A5, Q5 | 7.500 € | 5.625 € |
A6, A7 | 8.000 € | 6.000 € |
A8, Q7, Q8 | 9.000 € | 6.750 € |
Modelle | Neuwagen (Prämie in brutto) | Gebrauchtwagen (Prämie in brutto) |
A1 Sportback | 3.000 € | 2.500 € |
Q2, Q3 | 4.000 € | 3.000 € |
A3, TT | 5.000 € | 3.750 € |
A4, A5, Q5 | 8.500 € | 6.375 € |
A6, A7 | 9.000 € | 6.750 € |
A8, Q7, Q8 | 10.000 € | 7.500 € |
¹ Die Audi Umweltprämie gilt ab dem 18.10.2018 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges (außer RS- und R-Modelle) oder eines jungen Gebrauchtwagens und bei gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit Abgas-Norm Euro 1 bis Euro 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kaufvertrages in den letzten 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein und die Zulassung muss vor oder im Monat September 2018 erfolgt sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges muss spätestens einen Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges oder des jungen Gebrauchtwagens erfolgen und nachgewiesen werden. Die konkrete Höhe der Audi Umweltprämie ist abhängig vom erworbenen Modell.
² Die Audi Wechselprämie gilt ab dem 18.10.2018 für private und gewerbliche Einzelkunden mit Melde- oder Firmenadresse in einer der von der Bundesregierung Anfang Oktober 2018 defi nierten Schwerpunktregionen sowie in deren angrenzenden Landkreisen bei Inzahlungnahme eines Diesel- Altfahrzeugs mit der Abgas-Norm Euro 4 oder Euro 5, das vor oder im Monat September 2018 auf die Berechtigte/den Berechtigten zugelassen wurde, und gleichzeitigem Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges (außer RS- und R-Modelle) oder eines jungen Gebrauchtwagens mindestens mit Abgas-Norm Euro 6. Die konkrete Höhe der Audi Wechselprämie ist abhängig vom erworbenen Modell.
³ Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. EUROMOBIL vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.