Der neue Audi Q8 e-tron knüpft an die Erfolgsgeschichte des Elektropioniers Audi e-tron an. Als Top-Modell der elektrischen SUV und Crossover besticht er durch sein optimiertes Antriebskonzept, bessere Aerodynamik, höhere Ladeleistung sowie Batteriekapazität und dadurch mit einer auf bis zu 582 Kilometer im SUV und auf bis zu 600 km im Sportback gestiegenen Reichweite (jeweils nach WLTP). Signifikante Änderungen vor allem an der Fahrzeugfront verleihen dem neuen SUV-Flaggschiff einen frischeren Auftritt.
Die Markteinführung des ab Mitte November bestellbaren neuen Audi Q8 e-tron und Audi Q8 Sportback e-tron ist in Deutschland sowie den wichtigsten europäischen Märkten für Ende Februar 2023 geplant
Stromverbrauch (kombiniert) in kWh/100 km: 24,4–19,5; CO2-Emissionen (kombiniert) in g/km: 0.*
Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs.
Stromverbrauch (kombiniert): 20,3 kWh/100km; C02-Emissionen (kombiniert): 0 g/km (WLTP)*
Elektrische Reichweite (bei voller Batterie): 488 km
Lackierung: Magnetgrau
Ausstattung: 2-Zonen-Komfortklimaautomatik, Audi connect Navigation & Infotainment, Audi connect Notruf & Service mit Audi connect Remote & Control, Audi music interface, Audi pre sense basic, Audi pre sense front, Audi Soundsystem, Audi virtual cockpit, Dachkantenspoiler, Doppelspeichen-Lederlenkrad mit Multifunktion und Schaltwippen, Glanzpaket, Einparkhilfe plus mit Umgebungsanzeige, Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend, LED-Scheinwerfer, Multifunktionskamera, Standklimatisierung, u.v.m.
Sonderzahlung (Umweltbonus2): | € 3.000,00 |
Laufzeit: | 48 Monate |
Laufleistung (km/Jahr): | 10.000 km |
48 Leasingraten à | € 579,00 |
Angebot Nr. 0668571A0A/36510. Alle Werte zzgl. MwSt.
Stromverbrauch (kombiniert): 19,7 kWh/100km; C02-Emissionen (kombiniert): 0 g/km (WLTP)*
Elektrische Reichweite (bei voller Batterie): 501 km
Lackierung: Magnetgrau
Ausstattung: 2-Zonen-Komfortklimaautomatik, Audi connect Navigation & Infotainment, Audi connect Notruf & Service mit Audi connect Remote & Control, Audi music interface, Audi pre sense basic, Audi pre sense front, Audi Soundsystem, Audi virtual cockpit, Doppelspeichen-Lederlenkrad mit Multifunktion und Schaltwippen, Glanzpaket, Einparkhilfe plus mit Umgebungsanzeige, Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend, LED-Scheinwerfer, Multifunktionskamera,Standklimatisierung, u.v.m.
Sonderzahlung (Umweltbonus2): | € 3.000,00 |
Laufzeit: | 48 Monate |
Laufleistung (km/Jahr): | 10.000 km |
48 Leasingraten à | € 599,00 |
Angebot Nr. 0668572A0M/36510. Alle Werte zzgl. MwSt.
Fabian Rosam
Verkaufsberater Neuwagen
Ismail Konar
Verkaufsberater Neuwagen
Alexander Schaaf
Verkaufsberater Neuwagen
Oliver Oslislok
Verkaufsberater Neuwagen
Telefon: 06432 950 349 95
E-Mail: bach-audi-limburg-nw.verkauf@autocrm.de
Stefan Conrad
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Sven Ribcke
Verkaufsberater Neuwagen
Max Kunkel
Junior Verkaufsberater Neuwagen
Telefon: 06441 565 989 96
E-Mail: bach-audi-wetzlar-nw.verkauf@autocrm.de
*Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs. Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Je nach Derivat haben die Audi Q8 e-tron Modelle eine Reichweite zwischen ca. 410 und 600 km (WLTP).
1 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Bei der vom Kunden ausgeführten Tätigkeit muss es sich um seine Haupteinnahmequelle handeln. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Angaben netto, jeweils zzgl. MwSt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
4 Der Kauf oder das Leasing eines jungen gebrauchten Audi e-tron 50 quattro, Audi e-tron advanced 50 quattro. Audi e-tron S line 50 quattro, Audi e-tron Sportback 50 quattro, Audi e-tron Sportback advanced 50 quattro, Audi e-tron Sportback S line 50 quattro, Audi Q4 35 e-tron, Audi Q4 35 e-tron (MJ 23), Audi Q4 40 e-tron, Audi Q4 40 e-tron (MJ 23), Audi Q4 45 e-tron quattro, Audi Q4 45 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 50 e-tron quattro, Audi Q4 50 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 Sportback 35 e-tron, Audi Q4 Sportback 35 e-tron (MJ 23), Audi Q4 Sportback 40 e-tron, Audi Q4 Sportback 40 e-tron (MJ 23), Audi Q4 Sportback 45 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 Sportback 50 e-tron quattro, Audi Q4 Sportback 50 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q8 advanced 50 e-tron quattro, Audi Q8 S line 50 e-tron quattro und Audi Q8 Sportback advanced 50 e-tron quattro durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine wird mit dem Umweltbonus inklusive Innovationsprämie gefördert, sofern das Datum der Erstzulassung des jungen gebrauchten Fahrzeugs nicht länger als ein Jahr zurückliegt und der Erwerb nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Das Fahrzeug darf eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern aufweisen. Zudem darf das Fahrzeug noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen Mitgliedsstaates der EU gefördert worden sein. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden und im Fall des Kaufs mindestens 12 Monate zugelassen bleiben. Im Fall des Leasings beträgt die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 bis einschließlich 23 Monaten ebenfalls 12 Monate und bei einer Leasingdauer ab 24 Monate 24 Monate. Die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie beträgt bei Kauf und Beantragung ab dem 1.1.2023 bis einschließlich 31.12.2023 für den Audi e-tron 50 quattro, Audi e-tron advanced 50 quattro, Audi e-tron S line 50 quattro, Audi e-tron Sportback 50 quattro, Audi e-tron Sportback advanced 50 quattro, Audi e-tron Sportback S line 50 quattro, Audi Q4 35 e-tron, Audi Q4 35 e-tron (MJ 23), Audi Q4 40 e-tron, Audi Audi Q4 40 e-tron (MJ 23), Q4 45 e-tron quattro, Audi Q4 45 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 50 e-tron quattro, Audi Q4 50 e-tron quattro (MJ 23), Q4 Sportback 35 e-tron, Audi Q4 Sportback 35 e-tron (MJ 23), Audi Q4 Sportback 40 e-tron, Audi Q4 Sportback 40 e-tron (MJ 23), Audi Q4 Sportback 45 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 Sportback 50 e-tron, Audi Q4 Sportback 50 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q8 advanced 50 e-tron quattro, Audi Q8 S line 50 e-tron quattro und Audi Q8 Sportback advanced 50 e-tron quattro insgesamt 4.500 Euro. Im Falle des Leasings und Beantragung ab dem 1.1.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie bei Leasing für den Audi e-tron 50 quattro, Audi e-tron advanced 50 quattro, Audi e-tron S line 50 quattro, Audi e-tron Sportback 50 quattro, Audi e-tron Sportback advanced 50 quattro, Audi e-tron Sportback S line 50 quattro, Audi Q4 45 e-tron quattro, Audi Q4 40 e-tron (MJ 23), Audi Q4 45 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 50 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 Sportback 40 e-tron (MJ 23), Audi Q4 Sportback 45 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q4 Sportback 50 e-tron quattro (MJ 23), Audi Q8 advanced 50 e-tron quattro, Audi Q8 S line 50 e-tron quattro, Audi Q8 Sportback advanced 50 e-tron quattro, Audi Q4 50 e-tron quattro, Audi Q4 Sportback 40 e-tron, Audi Q4 Sportback 50 e-tron, Audi Q4 35 e-tron, Audi Q4 40 e-tron, Audi Q4 35 e-tron (MJ 23), Audi Q4 Sportback 35 e-tron (MJ 23) und Audi Q4 Sportback 35 e-tron bei einer Leasingdauer ab 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate 2.250 Euro und ab 24 Monate 4.500 Euro. Die vorgenannten Förderbeträge können gewährt werden, sofern der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs maximal einen Schwellenwert erreicht, der aus 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils gebildet wird. Dies gilt entsprechend für Leasingfahrzeuge. Ein Drittel des Umweltbonus (Herstelleranteil) wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil zunächst von dem jeweiligen Nettodarlehensbetrag (Anschaffungspreis) als Nachlass abgezogen und dann bei der Berechnung der monatlichen Leasingrate entsprechend berücksichtigt. Zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) werden nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim BAFA ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach der Zweitzulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Im Fall von Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine kann die Antragstellung nur bis einschließlich 31. August 2023 erfolgen. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2024. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BAFA unter Einzelantrag stellen abrufbar.
Abbildung ähnlich. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.