Seat Service

Mieten Sie unseren Volkswagen Grand California 600 für Ihren Camping-Trip.


Fährt sich wie ein Pkw, lebt sich wie Zuhause – der Grand California vereint die Vorteile von Fahren und Wohnen. Er bietet Ihnen mit einem voll ausgestatten Urlaubs-Zuhause von allem noch ein bisschen mehr. Mehr Raum. Mehr Komfort. Mehr Freiheit.

Das vollausgestattete Reisemobil inklusive Nasszelle hat die ideale Größe für einen Paar- oder Familienurlaub. Er ist kompakt genug für kleine Campingplätze, aber auch außreichend groß für eine Familie mit zwei Kindern. Entdecken Sie unsere innovativen Ausstattungshighlights – und warum er sich trotz seiner Größe fährt wie ein Pkw.

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Tagesmiete Hauptsaison (Mai bis Oktober)
Mindestmietdauer 7 Tage, 250 km / Tag

140,00 € / Tag


Tagesmiete Nebensaison (November bis April)
Mindestmietdauer 5 Tage, 250 km / Tag

99,00 € / Tag


 

Ausstattung

Küche
Voll ausgestattete Küche

Der voll ausgestattete Küchenblock inkl. Kühlschrank mit Gefrierfach und einem zweiflammigem Gaskocher lädt zum Kochen ein. Der Küchenschrank mit praktischen Schubfächern und aufklappbaren Oberschränken sorgen dafür, dass alle Küchenutensilien immer griffbereit sind. Der Gasherd mit Spüle und abklappbarer Armatur kann dank einer 2-teiligen Glasabdeckung flexibel genutzt werden. 

Bad
Duschbad

Der Grand California verfügt über ein komplettes Duschbad. Der Frisch- und der Abwassertank machen es möglich, dass Sie auch mal mitten in der freien Natur Ihr Lager aufschlagen. Damit Sie trotzdem rechtzeitig nachtanken, sind beide Tanks mit einem Füllstandssensor ausgestattet. Der Frischwassertank ist frostgeschützt im Fahrzeuginnenraum verbaut. 

Schlafen im Grand California
Schlafen und Wohnen

Der Grand California bietet mit einem geräumigen Querbett jede Menge Raum für Ruhe. Im Hochbett von 160 cm bis 190 cm Liegelänge haben ein bis zwei kleine Urlauber ihr ganz eigenes Reich, das sie über eine praktische Aluminiumleiter erklimmen können. Es ist nicht nur Schlafplatz, sondern auch Kuschelhöhle, Leseecke – und dank Panoramadach sogar Sternwarte. 


 

Preisliste Grand California 600

Tagesmietpreise & Servicepauschale

Tagesmiete Hauptsaison
Mai bis Oktober, Mindestmietdauer 7 Tage, 250 km / Tag

140,00 € / Tag


Tagesmiete Nebensaison
November bis April, Mindestmietdauer 5 Tage, 250 km / Tag

99,00 € / Tag


Servicepauschale
Beinhaltet; individuelle Einweisung und Beratung, 11 kg Gas, Wasserschlauch, Toilettenchemie, Stromkabel, Ausgleichskeile

145,00 €


Kaution
Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 €. Diese ist bei der Abholung per Kreditkarte als Kaution zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.

2.000,00 €

Optionale Kosten

Überschreitung der Kilometerbeschränkung von 250 km pro Miettag: 0,35 € pro Kilometer


Endreinigung innen durch Vermieter: 80,00 €


Endreinigung außen durch Vermieter: 40,00 €


zusätzliche Endreinigung innen bei Tierhaltung: 50,00 €
nach vorheriger Absprache


Abwasser- und Toilettenentsorgung durch Vermieter: 160,00 €


Reinigung bei Missachtung des Rauchverbotes: 680,00 €


Fahrradträger für 2 Fahrräder: 5,00 € / Tag


Fahrradträger für 4 Fahrräder: 7,00 € / Tag


Gasflasche zusätzlich: 25,00 €


Hol- und Bringservice: 200,00 €
max. 100 km außerhalb von Limburg / Diez

Alle Preise sind inkl. MwSt. und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2.000,00 € pro Schadensfall. Bei der Mietpreisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Die Mietdauer-Berechnung erfolgt pro Mietnacht. Ab einer Mietdauer von 15 Tagen wird ein Rabatt von 10  % auf den Tagespreis gewährt.

Weitere Informationen in den Geschäftsbedingungen (siehe unten).


 

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Mietstartdatum
Mietenddatum

Hauptsaison: mind. 7 Tage. Nebensaison mind. 5 Tage.


 

Technische Daten


Marke / Modell: Volkswagen Grand California 600
Baujahr: 2021
Farbe: Candy-Weiß
Antrieb: 2.0 TDI 130 kW (177 PS)
Getriebe: 8-Gang Automatik
Kraftstoff: Diesel (Euro 6)
Verbrauch kombiniert: 11,6 l/100 km
CO₂-Emission kombiniert: 304 g/km
Maße (L / B / H): 6,2 m / 2,4 m / 3,0 m
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg
Zulasten: Anhängelast 2 t, Fahrradträger 35 kg
Maße Bad (L / B / H): 82 cm / 82 cm / 185 cm
Sitzplätze: 4
Schlafplätze: 4 (3 Erwachsene / 2 Erwachsene + 2 Kinder)
Stauraum: 800 l im Heck, 180 l unter dem Bett


 

Auto Bach California Tutorials


Wie nutze ich die Campingstühle? Wie baue ich die Gasflasche ein? Wie funktioniert die Außendusche? Die häufigsten Fragen beantwortet Ihnen unser California Profi Partner Team persönlich in einfachen Tutorials. Diese können Sie auf unserem YouTube Kanal jederzeit abrufen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, steht Ihnen unser Profi Team jederzeit persönlich zur Verfügung.
 

Alle Tutorials auf YouTube   

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1. Vertragsbedingungen / -gegenstand
1.1 Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. 
1.2 Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietpreises und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.

2. Entgelte und Zahlungsbedingungen
2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Alle Preise sind inkl. MwSt. und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2.000,00 € pro Schadensfall. 
2.2 Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. 
2.3 Bei der Mietpreisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Die Mietdauer-Berechnung erfolgt pro Mietnacht.
2.4 Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Servicepauschale gemäß gültiger Preisliste an.
2.5 Etwaige benötigte Mehrkilometer werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet.
2.6 Ab einer Mietdauer von 15 Tagen wird ein Rabatt von 10  % auf den Tagespreis gewährt.
2.7 Eine Anzahlung, in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises, ist innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Buchungsbestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten.  Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. 
2.8 Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 3 geltend machen.

3. Rücktritt / Stornierungen 
3.1 Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten: bis 29 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises; 28 – 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises; 
< 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises 
3.2 Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.

4. Übergabe und Rückgabe 
4.1 Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in der Diezer Straße 120, 65549 Limburg oder im Rahmen des Hol- und Bringservice am vereinbarten Ort. 
4.2 Bei Inanspruchnahme des Hol- und Bringservices wird dieser gemäß gültiger Preisliste berechnet.
4.3 Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen.
4.4 Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. 
4.5 Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. 
4.6 Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 €. 
Die Selbstbeteiligung ist bei der Abholung per Kreditkarte als Kaution zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
4.7 Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden, etc.) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind.
4.8 Das Fahrzeug wird vollgetankt zurückgegeben. Erfolgt dies nicht, sind die Kosten für eine komplette Tankfüllung dem Vermieter zu erstatten. 
4.9 Das Fahrzeug ist sauber gereinigt zu übergeben. Ebenso erfolgen die Müllentsorgung sowie die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank durch den Mieter. Andernfalls fallen Servicekosten gemäß gültiger Preisliste an.

5. Nutzung und Nutzungsverbote 
5.1 Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. 
5.2 Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Mieter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen. 
5.3 Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Sollte dagegen verstoßen werden, wird dem Mieter eine Reinigungspauschale gemäß gültiger Preisliste berechnet.
5.4  Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mitgeführt werden. In diesem Falle wird dem Mieter eine Reinigungspauschale gemäß gültiger Preisliste berechnet.
5.5 Die Kilometerbeschränkung beträgt 250 km pro Miet-tag. Etwaige benötigte Mehrkilometer werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. 
5.6 Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz. 
5.7 Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: 
Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten.

6. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle 
6.1 Der Mieter trägt die Kosten für Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer. 
6.2 Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von 150,00 € in einer Volkswagen Nutzfahrzeuge Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet.

7. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden / Unfälle 
7.1 Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut.
 7.2 Der Mieter hat aufgrund der Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. 
7.3 Das Ladegut ist zu sichern. 
7.4 Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. 
7.5 Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. 
7.6 Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nicht-Einhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. 
7.7 Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich. 
7.8 Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. 
7.9 Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 
7.10 Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang. 
7.12 Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.
7.11 Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen 
abgedeckt sind. 

8. Verlust 
8.1 Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. 
8.2 Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. 
8.3 Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.

9. Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte 
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.

10. Der Gerichtsstand ist Limburg.

Stand: Februar 2022